zu: Fenger denkt an Rückzug MZ 28.03.2007
Sehr geehrter Herr Fenger,
seitens des Gesetzgebers ist in gemeinnützigen Vereinen eine Jahreshauptversammlung verbindlich vorgeschrieben, um u.a. den Mitgliedern eine Kontrollmöglichkeit des Vorstandes zu geben, um kritisch und konstruktiv am Vereinsleben teilnehmen zu können. (s. Gemeinnützigkeit)
Als Mitglied des Vorstands sind Sie verpflichtet kritischen Äußerungen nachzugehen und gegebenenfalls abhelfend zu handeln.
Ihre Äußerungen lassen leider die Befürchtung zu, dass Sie wirtschaftliche Unterstützung mit politischer Einflussnahme vermengen.
Derartiges Fehlverhalten kann schließlich zur Aufhebung der Gemeinnützigkeit des SV Dessau 05 e.V. führen und somit jahrzehntelanges bürgerschaftliches Engagement zunichte machen.
Ich fordere Sie hiermit auf Ihre Äußerungen zu korrigieren.
Ingwin Voigtländer
Stadtrat