Die Grün-Weißen aus Wolfen bei Bitterfeld haben nun doch ihr erstes Spiel gegen die anderen Grün-Weißen aus Piesteritz bei Wittenberg von Magath verloren.
Wie der MZ heute zu entnehmen ist, hat das Sportgericht entschieden, dass das Spiel mit 3:0 für Piesteritz gewertet wird. Somit bleiben die Punkte beim Gastgeber und neue Tabellenführer sind die Preussen bei Magdeburg.
Natürlich ist dieses Urteil rechtskräftig, solange es kein neues Urteil aus der Revision gibt. Außerdem glaube ich auch kaum, dass sich am bisherigen Urteil etwas ändert. Die Sachlage ist eindeutig.
Vergiss meinen Eintsag vom 11. September. Da habe ich mich vertan....aber hier >>>
§ 18 Berufung 1. Gegen erstinstanzliche Urteile des Sportgerichts kann derjenige, der dadurch beschwert ist, Berufung einlegen. Die Berufung kann auf einzelne Punkte beschränkt werden. Sie muss innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung beim nächst höheren Sportgericht vorliegen. Innerhalb der gleichen Frist sind die Gebühren einzuzahlen. Die Berufungsfrist sowie die Frist zur Zahlung der Berufungs-gebühr können in begründeten Ausnahmefällen auf 48 Stunden verkürzt werden. Die Berufung ist bei Anrufungen gem. § 9 und § 10 der Satzung des FSA ausgeschlossen. 2. Die Berufung ist bei Sperrstrafen bis zu zwei Wochen oder bis zu zwei Pflichtspielen, Verweisen sowie bei Geldstrafen bis zu 50 Euro gegen Einzelpersonen oder bis zu 100 Euro gegen Vereine ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Urteile gemäß § 37 Ziff. 9 und 10 der RuVO. Dieses gilt nicht, wenn die Entscheidung durch die Vorinstanz für berufungsfähig erklärt wird. 3. Legt ein von einem Urteil Betroffener Berufung ein, so kann das Berufungsgericht keine Entscheidung treffen, die dem Berufungskläger Nachteile gegenüber dem angefochtenen Urteil bringen würde. Die Bestimmung des Absatzes 4 bleibt davon unberührt. 4. Das Präsidium des FSA und die geschäftsführenden Kreisfachverbände (KFV) haben das Recht, im Rahmen der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für ihren Verantwortungsbereich, innerhalb von vier Wochen nach Urteilzustellung gebührenfreie Berufung einzulegen, um eine Strafverschärfung zu erreichen. 5. In den Berufungsverfahren ist das dem erstinstanzlichen Urteil zugrunde liegende Tatsachenmaterial erneut zu überprüfen, soweit dieses der gestellte Antrag erforderlich macht. Erstinstanzliche Urteile dürfen durch das Berufungsgericht nur insoweit abgeändert werden, als eine Abänderung beantragt ist. 6. Wird festgestellt, dass bei einem erstinstanzlichen Urteil in groben Maße gegen das Verfahrensrecht verstoßen wurde, kann es aufgehoben und zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung zurück verwiesen werden, wenn eine eigene Entscheidung wegen des damit verbundenen Aufwands nicht vertretbar erscheint
Rechtsordnung des Fussballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) §18 ff.
So wie ich das sehe, hatte Wolfen 7 Tage Zeit gegen die Entscheidung des Sportgerichts in Berufung zu gehen. Und solange ist das Urteil nicht rechtskräftig.
richtig....da die grundlage für sportgerichte die jeweilige satzung es verbandes ist. aber den letzten absatz(6.) verstehe ich so, dass die rechtskraftdes urteils aus erster instanz erst aufgehoben wird, wenn die berufung bzw. der protest zugelassen wird.
und gerade eben hab ich nochmal die mz durchgeschaut und darin steht, dass wolfen noch kein protest eingelegt hat. man möchte erst die schriftliche begründung abwarten.
hinzu kommen übrigens noch 250euro geldstrafe+sämtliche verfahrenskosten+160euro protetest-kosten von piesteritz.
und da es in dem paragraphen zur spielwertung(lass mich lügen: 42 oder 42a) in irgendeinem absatz geregelt ist, dass das spiel für den gegner gewertet wird, wenn eine mannschaft einen nicht spielberechtigten spieler einsetzt.
So weit so gut...nur in einem Punkt muss ich Dir widersprechen. Den Absatz 6 betreffend...nicht die Rechtskraft des Urteils wird aufgehoben wenn die Berufung zugelassen wird sondern das Urteil selbst. Die Rechtskraft wird ohnehin erst nach Ablauf der siebentägigen Frist nach Zustellung des Urteils wirksam. Nun müsste man nur noch das genaue Datum der Zustellung wissen, aber meine Kontakte zu GW Wolfen sind eher rudimentär bis gar nicht vorhanden, aber wenn Du da jemanden kennst....
Während Herr Geipel in der heutigen Ausgabe der "MZ" im Interview noch davon spricht den Tabellenführer GW Piesteritz zu stürzen, vermeldet selbige Zeitung, dass GW Wolfen die Punkte aus dem Piesteritz-Spiel doch behalten darf. Woraus sich die Schlussfolgerung ergibt, dass GW Piesteritz NICHT Tabellenführer der Verbandsliga ist. Soviel zu diesem Thema.